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Wissenswertes über die VogelgrippeAuch Geflügelpest genannt

Die Vogelgrippe ist ein grippaler Infekt von Vögeln. Sie wird auch als aviäre Influenza bezeichnet; aviär leitet sich hier vom lateinischen Wort avis ab und bedeutet soviel wie „auf Vögel bezogen“, „von Vögeln stammend“, ist also eine Krankheit, die bevorzugt Vögel befällt oder bei der Vögel das Erregerreservoir bilden.

Zu den verschiedenen Bezeichnungen „Vogelgrippe“ und „Geflügelpest“ sei folgendes gesagt:
Streng genommen ist der umgangssprachliche, synonyme Gebrauch der beiden vorstehenden Bezeichnungen nicht ganz richtig, da es eine differenzierte Betrachtung der Influenza erschwert.
Zur Erklärung:

LPAIV (Low Pathogenic Avian Influenza Virus), gering pathogenes Virus, nicht Subtyp H5 und H7

LPNAIV (Low Pathogenic Notifiable Influenza Virus), gering pathogenes Virus des Typs H5 oder H7

HPNAIV (Highly Pathogenic Notifiable Influenza Virus), hoch pathogenes Virus des Typs H5 oder H7

Gering pathogen lässt sich mit „wenig krankmachend“, hoch pathogen mit „sehr stark krankmachend“ beschreiben. Die letztgenannte, hoch pathogene Form des Virus (Subtyp H5 oder H7), bezeichnet also die klassische Geflügelpest, die besonders schwere Form der Vogelgrippe oder aviären Influenza, bei der ein Großteil des infizierten Geflügels verendet.

Sie wird oft auch nur als HPAI (Highly Pathogenic Avian Influenza) bezeichnet. LPAI (Low Pathogenic Avian Influenza), also eine gering pathogene Form, ist lediglich ein grippaler Infekt von Vögeln. Diese, wie auch die Infektion mit anderen Subtypen als H5 oder H7, bleiben auch beim Hausgeflügel meist ohne gravierende klinische Auswirkungen.

Wenn in jüngerer Zeit die populärwissenschaftliche Bezeichnung „Vogelgrippe“ gebraucht wird, sind zumeist jene Unterformen der Erkrankung wie etwa H5N1 oder H7N9 gemeint, bei denen bereits ein Übergang vom Tier auf den Menschen stattfand.

Die Vogelgrippe ist eine anzeigepflichtige Seuche bei in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln, bei Wildvögeln eine meldepflichtige Tierkrankheit. Ein Verdacht muss sofort dem zuständigen örtlichen Veterinäramt mitgeteilt werden. Zur Überprüfung des Verdachts werden dann Proben von der Veterinärbehörde entnommen.

Sie betrifft Hühner, Puten, Gänse, Enten und wildlebende Wasservögel. Auch andere Vögel wie zum Beispiel Fasane und Rebhühner können betroffen sein. Tauben sind erfahrungsgemäß weniger empfänglich für das Virus, spielen aber möglicherweise als mechanischer Überträger eine Rolle, indem Sie den Erreger in ihrem Federkleid verbreiten können.