Unser Tipp
Da Hühner als „Kleintiere“ gelten, ist auch ihre Haltung selbst in reinen Wohngebieten ohne Genehmigung zulässig. Eingehalten werden muss das Gebot der Rücksichtnahme. Zudem muss das Ausmaß der Haltung sich im privaten Rahmen bewegen.
Doch nicht nur die Nachbarn haben ein Auge auf die Hühner und ihre Halter, auch das Gesetzt wacht mit Argusaugen. Ein Grund mehr, warum sich Hühnerhalter vor der Erschaffung eines „Hühnerparadieses“ im heimischen Garten mit gängigen Rechtsfragen beschäftigen sollten.
Muss man Hühner anmelden – Meldepflicht bei der Haltung
Hühner, die im heimischen Garten gehalten werden, müssen dem zuständigen Veterinäramt und der Tierseuchenkasse gemeldet werden. Die Kosten für die Hühner, sofern überhaupt von der Tierseuchenkasse erhoben, sind dabei so gering, dass sie durchaus vernachlässigt werden können!
Unser Tipp
Neben der Anmeldung der Hühner ist auch das Führen eines Bestandsbuches mit allen Zu- und Abgängen, Impfungen usw. Pflicht.
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Impfpflicht für Hühner
Alle sechs Wochen ist es Pflicht, seine Hühner gegen die Newcastle Krankheit zu impfen. Eine einfache Trinkwasserimpfung reicht jedoch aus. Den Impfstoff erhält man in der Regel beim örtlichen Kleintierzuchtverein. Alternativ bietet sich bei der Haltung nur weniger Tiere eine Schutzimpfung durch den Tierarzt an, diese ist nur jährlich notwendig.
Verenden innerhalb von 24 Stunden mindestens 3 Hühner (bei der Haltung von weniger als 100 Hühner), so ist unverzüglich ein Tierarzt zu rufen. Dieser muss eine Vogelgrippe ausschließen. Aus dem Auftreten der Vogelgrippe ist auch die Geflügelpest-Verordnung entstanden, die die Voraussetzungen zur Stallpflicht von Geflügel behandelt. Mittlerweile gibt es aber in den meisten Regionen Ausnahmegenehmigungen, die eine Freilandhaltung der Hühner unter gewissen Auflagen zulässt.
Auch die Hühner-Salmonellen-Verordnung, die eigentlich nur für größere Hühnerhaltungen ab 350 Tieren greift, kann von den zuständigen Behörden eine Salmonellen-Impfung für Kleinhalter verlangen, sofern aus tierseuchenrechtlichen Gründen erforderlich.
Das Tierschutzgesetz und die artgerechte Haltung
Wer sich in Eigenregie um seine glücklichen Hühner kümmern möchte, der wird automatisch für eine artgerechte Haltung selbiger sorgen. Die tierschutzrechtlichen Mindeststandards sind in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutzV) aufgeführt. Diese richten sich dabei zwar in erster Linie an gewerbliche Hühnerhalter, als Hobbyhühnerzüchter einen Blick in die Verordnung zu werfen, schadet jedoch nicht. Hieraus wird nämlich schnell ersichtlich, warum es Hühnern in Hobbyhaltungen deutlich besser geht, als ihren industriell gehaltenen Pendants!
Laut Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung dürfen bis zu 18 Legehennen dauerhaft auf einem Quadratmeter Fläche gehalten werden.
Die Mindestanforderungen der TierSchNutzV einzuhalten – und noch bei weitem zu übertreffen – bringt für den Hobbyhalten allein schon die Liebe zu seinen Hühnern mit sich.
Baurechtliche Vorschriften bei der Hühnerhaltung
Ein wenig strenger geht es bei den baurechtlichen Bedingungen zu. Bundesweit ist die Haltung von Hühnern, und damit verbunden die Anlage für ihre Haltung, der Baunutzungsverordnung unterlegen. Da Hühner aber als „Kleintiere“ gelten, ist auch ihre Haltung selbst in reinen Wohngebieten ohne Genehmigung zulässig – sofern das Gebot der Rücksichtnahme eingehalten und das Ausmaß der Haltung sich im privaten Rahmen bewegt. Eine Hühnerherde von 50 Tieren gilt sicherlich nicht mehr als angemessen, 20 Hühner und ein Hahn sind aber in unterschiedlichen Gerichtsurteilen als durchaus vertretbar bewertet worden.
Bei der Wahl eines Hühnerstalls wird es dann schon schwieriger, denn ein fester Stall muss den Maßgaben des öffentlichen Baurechts entsprechen. Je nach Bundesland gelten hier unterschiedliche Vorschriften, Grenz- und Höchstwerte, wie etwa Mindestabstände zu Nachbargrundstücken oder die maximale Größe der Stallanlagen. Kleine, mobile Hühnerställe sind hingegen genehmigungsfrei!
Auch das Gebiet entscheidet über die geltenden Vorgaben. So ist in einem reinen Wohngebiet ein Stallbau für die Hühnerhaltung sicherlich schwieriger durchzusetzen, als in dörflichen Gegenden. Aufschluss, um welches Gebiet man bewohnt, gibt übrigens der Flächennutzungsplan der Gemeinde. Ob und welche Genehmigungen zur Haltung von Hühnern erforderlich sind, klärt eine Anfrage beim zuständigen Bauamt.
Hahn im Wohngebiet? – Die lieben Nachbarn
Nicht alle Menschen freuen sich, wenn sie ein herzhaften Krähen eines Hahns beim ersten Sonnenstrahl weckt. Ratsam ist es daher, bereits vor der Anschaffung der Hühner mit den Nachbarn Rücksprache zu halten und ihnen „zur Güte“ ein paar frische Eier von glücklichen Hühnern in Aussicht zu stellen.
Manchmal hilft aber auch das nicht und ein Streit bricht über den Zaun. Aus juristischer Sicht greift dann das Nachbarrechtsgesetz. Gerade in Bezug auf Belästigungen durch einen Hahn im Wohngebiet sind bereits zahlreiche Urteile gesprochen worden. Diese stellen teilweise mehr als kuriose Ansprüche:
Da wird über „Krähpausen“ verhandelt, die „Weckzeit“ und Anzahl der zu haltenden Hähne per Gesetz festgelegt und das Krähen in schalldichten Räumen „erlaubt“ – eine Verhandlung, die mit dem Hahn nur schwer zu führen ist.
Generell ist die Toleranzschwelle in ländlichen Gegenden jedoch deutlich höher und auf dem Dorf muss der belästigte Nachbar deutlich mehr ertragen, als im städtischen Wohngebiet.
Lichtsensoren und automatische Türöffner tun bei solchen Auseinandersetzungen gute Dienste, am besten ist jedoch die gütliche Einigung mit den Nachbarn.