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Kennzeichnung von Hühnereiern

Werden Hühnereier im Supermarkt erworben, bzw. werden diese in Verkehr gebracht, müssen sie entsprechend gekennzeichnet sein.

Seit 2004 gibt es im Rahmen der EU-Vermarktungsnormen für Eier eine verpflichtende Kennzeichnungsregel.

Die Eierkennzeichnung gilt seit 2005 übrigens auch für sortierte Eier, die direkt vom Erzeuger an den Endverbraucher verkauft werden.

Inhaltsverzeichnis

Weniger strenge Kennzeichnungsregeln gelten allerdings für unsortierte, unverpackte Eier, die entweder an der Haustür oder direkt an der Erzeugungsstelle veräußert werden, was für die meisten Hobbyhühnerhalter zutreffen dürfte.

Kennzeichnung der Hühnereier

Wie sieht die Kennzeichnung aus

Die Kennzeichnung von Eiern besteht aus einem Zahlen und Buchstaben-Code, der auf das Ei aufgedruckt ist. Er macht das Ei „transparent“, gibt also Aufschluss über den Werdegang des jeweiligen Eis hinsichtlich Haltungsform, Legebetrieb und Legeland. Neben dem Ei ist aber auch auf der Eierverpackung einiges an Informationen zu finden. So gibt die Verpackung Aufschluss darüber, wo die Eier verpackt wurden, wie lange sie mindestens haltbar sind und welcher Güteklasse sie angehören.

Kennzeichnung auf dem Eierkarton

Außerdem ist hier auch die Größe des Eis ersichtlich. Sie richtet sich nach der Gewichtsklasse und wird als Orientierungshilfe für den Endverbraucher angegeben.

Gängige Eigrößen sind:

  • M, was für mittelgroße Eier mit einem Gewicht zwischen 53 und 62 Gramm steht
  • L, die große Eier mit einem Gewicht von 63 bis 72 Gramm
  • S, kleine Eier mit einem Gewicht von unter 52 Gramm (Seltener finden sich in den Supermarktregalen Eier mit der Größe S)
  • XL, Hühnereier, die mehr als 73 Gramm auf die Waage bringen.

Den Eier-Code richtig lesen

Ein Hühnerei hält allerhand Informationen für den Endverbraucher bereit. Der sogenannte Erzeugercode besteht aus drei Teilen. Die erste Ziffer steht für das Haltungssystem. 0 bedeutet, das Ei stammt aus ökologischer Erzeugung, 1 steht für Freilandhaltung und 2 für Bodenhaltung. An diese Ziffer schließt sich der Code für das Herkunftsland an, wobei DE für Deutschland steht (AT für Österreich, NL für Niederlande, etc.). Die letzte Ziffernkombination setzt sich zusammen aus dem Code für das Bundesland, in dem der Legebetrieb beheimatet ist und die Stallnummer. Im Internet kann unter www.was-steht-auf-dem-ei.de anhand des aufgedruckten Codes im Nu der Legebetrieb ausfindig gemacht werden.

Eierkarton

Beispiel:
1-DE-12-12345 = Brandenburger Ei aus Freilandhaltung von Betrieb XYZ

Pflichtangaben und freiwillige Angaben

Zu den Pflichtangaben auf dem Hühnerei gehören:

  • Ländercode,
  • Betriebsnummer des Erzeugers (Erzeugercode)
  • Die Haltungsform in Form eines Codes auf dem Ei

Zu den Pflichtangaben auf der Verpackung der Hühnereier gehören:

  • Mindesthaltbarkeit
  • Güteklasse
  • Gewicht
  • Packstellencode
  • Haltungsform

Werden die Eier mit dem Zusatz „extra frisch“ oder „extra“ verkauft, so muss der Legetag angegeben werden. Hierbei handelt es sich um Eier, die durch ihre besondere Frische ausgezeichnet sind. Ihre Luftkammer weist eine maximale Höhe von 4 mm auf, allerdings nur bis zu neun Tage nach dem Legedatum, danach sind es „nur“ noch Eier der Güteklasse A. Zu den freiwilligen Angaben bei der Eierkennzeichnung, die aber dennoch gesetzlich geregelt sind, zählen zusätzliche Verbraucherinformationen, etwa die Fütterung der Legehennen. Auch das Legedatum darf abgedruckt werden. Steht es jedoch auf der Verpackung, muss es auch auf jedes Ei aufgedruckt werden! Als Information für den Händler gibt es zudem eine Empfehlung zum letzten Verkauftag, dieser liegt in der Regel bei höchsten 21 Tagen nach dem Legedatum.

Güteklassen in der Ei-Kennzeichnung

EU-weit werden Eier in vier Güteklassen eingeteilt. In den Handel, also an den Endverbraucher, gehen jedoch nur Eier der Güteklassen A, die sauber, unbeschädigt und von normaler Form sein müssen. Sind sie ganz besonders frisch, ihre Luftkammer demnach höchstens 4 mm hoch, dürfen sie mit einer Sonderbanderole mit der Aufschrift extra oder extra frisch versehen werden. Sind die Eier nach sieben Tagen nicht verkauft, muss die Banderole jedoch entfernt werden und die Eier gehen in die gängige Güteklasse A über. Eier der Güteklasse B dürfen nur an die Lebensmittelindustrie verkauft werden. Hierbei handelt es sich um zweite Wahl Eier, deren Luftkammer schon 9 mm hoch ist und die nur noch durchgehend gekühlt haltbar sind. Güteklasse C Eier sind für den menschlichen Verzehr nicht geeignet und werden zum Beispiel für die Tierfutterproduktion verwendet.