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VogelgrippeErklärung der Krankheit und des Virus

Es handelt sich um ein Influenza A-Virus, der Typ A bezeichnet den Grippevirus. Die weitere Unterteilung der jeweiligen Subtypen leitet sich aus bestimmten Oberflächeneigenschaften ab.

Inhaltsverzeichnis

Man unterscheidet hier 16 H- und 9 N- Untertypen. Mit N und H werden die beiden wichtigsten Eiweiße der Virushülle, nämlich Hämagglutinin und Neuraminidase, abgekürzt. Der Typ A/H5N1 etwa, hat auf seiner Oberfläche die 5. Variante des Hämagglutinins (H5) und die 1. Variante der Neuraminidase (N1). Auf diese Weise werden die verschiedenen Ausprägungen dann sozusagen durchnummeriert.

Die in den letzten Jahrzehnten in der menschlichen Bevölkerung anzutreffenden, „normalen“ Influenzaviren, gehören beispielsweise entweder zum Subtyp H3N2 und H1N1, welche ebenfalls beide Influenza-A-Viren darstellen. Außerdem sind hier noch Influenza-B-Viren anzutreffen, bei denen allerdings keine Subtypen unterschieden werden.

Influenzaviren sind wahre Anpassungskünstler. Sie können ihr Überleben damit sichern, dass sie ihre Oberflächenstruktur immer wieder neu an ihren potentiellen Wirt anpassen. Diese Anpassung geschieht durch Änderungsmöglichkeiten im bereits genannten Hämagglutinin (H) und Neuraminidase (N)-Oberflächenrezeptor. Diese spezifizierten Subtypen sind dann also besonders gut an eine bestimmte Tierart angepasst. Das viele verschiedene Arten von einem Subtyp betroffen sind ist eher selten, jedoch nicht ausgeschlossen, wie der Erreger H5N1 vor einigen Jahren bewies.

Wirkungsweise von gering- bzw. hoch pathogenen Viren

Das Hämagglutinin gering pathogener Stämme kann ausschließlich von extrazellulären Trypsin-ähnlichen Proteasen gespalten werden. Diese sind lediglich im Atem- und Verdauungstrakt vorhanden und begrenzen somit die Infektion, was nur, wenn überhaupt, zu leichten Schnupfensymptomen führt.

Hoch pathogene Virusstämme enthalten basische Aminosäuren, so dass sie von Furin- ähnlichen Proteasen gespalten werden und somit eine Infektion des ganzen Wirtes erlauben. Hierin begründet sich der ungleich schwerere Verlauf des Krankheitsbildes. Wie bereits erwähnt, sind hoch pathogene Virusvarianten bisher nur von den Subtypen H5 und H7 bekannt.

Natürliches Virusreservoir oder die Rolle von Wild- und Wassergeflügel

Wildvögel und hier in besonderem Maße Wassergeflügel wie etwa Enten oder auch Gänse, bilden einen natürlichen Speicher für die Viren. In der Regel handelt es sich hierbei um niedrig pathogene Influenzaviren, die ihren Wirt nicht sonderlich beeinträchtigen. Auch minder pathogene Varianten von H5N1 wurden bereits bei Wasservögeln nachgewiesen. Eine Übertragung auf Hausgeflügel wie Hühner und Puten ist nicht automatisch mit einer Katastrophe verbunden. Die Anpassungs- und Mutationsfähigkeit des Erregers erlaubt es ihm allerdings, sich im Wirtschaftsgeflügel zu einer hoch pathogenen Form zu wandeln. Solche Wandlungen hatten in der Vergangenheit jeweils eine Epidemie unter Zuchtgeflügel zur Folge.

Mutationsneigung

Influenzaviren besitzen eine große Mutationsneigung. Kleinste Genveränderungen können die antigenen Eigenschaften und somit die Virulenz des Virus verändern. Dies kann zur Folge haben, dass bestehende Immunitäten unwirksam werden. Auch Mehrfachinfektionen spielen eine Rolle, da es in diesem Fall zum Austausch von Genomsegmenten zwischen den einzelnen Erregern kommen kann. Hierdurch entstehenden so genannte Reassortanten, also die „Nachkommen“ von Viren, die durch den Austausch von Genomsegmenten entstanden. Auf diese Art kann ein Organismus ständig mit neuen Antigenstrukturen konfrontiert werden gegen die er keine Antikörper besitzt. Aus demselben Grund kann sich auch das Wirtsspektrum sowie ebenfalls die Virulenz der Viren verändern.

Niedrig pathogene Viren können spontan zu einem hoch pathogenen Virus mutieren, was dann zur Geflügelpest führt.

Insgesamt macht die Möglichkeit der Genomveränderung die Gefährlichkeit der Influenzaviren aus. Die sprunghafte Steigerung der Pathogenität ist bisher nur bei Viren vom Subtyp H5 und H7 beobachtet worden.

Den beschriebenen Ablauf begünstigen hohe Tierkonzentrationen wie in Brutkolonien, an Sammelplätzen oder in der Massentierhaltung. Veränderte Viren werden hier schnell weitergegeben.

Übertragung

Eine Verbreitung der Krankheit kann auf verschiedene Arten geschehen. Infizierte Vögel scheiden das Virus über Luftwege sowie Sekrete (etwa Absonderungen aus Schnabel und Augen), und Exkrete (Kot) aus. Durch direkten Kontakt der Tiere im Stall oder beim Transport kann eine Übertragung durch Einatmen oder Aufpicken virushaltigen Materials vonstatten gehen.

Weiterhin kann der Mensch als Transporteur des Keimes fungieren, indem kontaminiertes Futter oder Mist verbreitet werden. Auch ungereinigte und nicht desinfizierte Kleider, Schuhe oder Hände können ebenso wie Fahrzeuge eine Rolle spielen. Wildlebende Vögel als Krankheitsüberträger wurden bereits erwähnt.

Die Inkubationszeit, also die Zeit von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Krankheit, liegt in der Regel bei wenigen Stunden bis fünf Tagen, in Ausnahmefällen auch länger, jedoch maximal 21 Tage.

Symptome der Krankheit

  • hohes Fieber und Atemnot
  • Appetitlosigkeit
  • Drastischer Rückgang der Legeleistung, die Eier sind dünnwandig oder schalenlos
  • hochgradige Apathie; betroffene Tiere sitzen mit gesträubtem Gefieder apathisch da
  • stumpfes Gefieder
  • Ausfluss aus Augen und Schnabel
  • Blaufärbung von Kamm- und Kehllappen sowie der Haut
  • Wässrig- schleimiger, grünlicher Durchfall
  • Ödeme (Beulen durch Wassereinlagerung) an Kopf, Hals, Kamm, Kehllappen, Beinen und Füßen
  • zentralnervöse und neurologische Störungen (sonderbare Haltung des Kopfes, Motorikstörungen)
  • plötzlich auftretende, zahlreiche Todesfälle. Mehr als 15% der Geflügelherde können sterben, bevor Symptome auftreten

Nicht jedes der genannten Symptome lässt ausschließlich auf eine Infektion mit einem Influenzavirus schließen. Auch bei einigen anderen Geflügelkrankheiten sind mitunter ähnlich gelagerte Krankheitsbilder anzutreffen.

Impfungen

Die prophylaktische Impfung gegen die Geflügelpest ist in Deutschland und der EU verboten. Die zuständige Behörde kann im Falle eines Ausbruchs jedoch Ausnahmen vom Impfverbot erlassen.

Das Verbot der Impfung klingt vielleicht widersprüchlich, hat aber nachvollziehbare Gründe.

Impfungen verschlechtern und erschweren die Kontrolle des Geflügels, da sich eine eindeutige Unterscheidung von lediglich Geimpften und auf der anderen Seite tatsächlich mit dem Feldvirus infizierten Tieren oftmals schwierig gestaltet. Geimpfte Tiere, welche sich später tatsächlich mit einem Vogelgrippevirus infizieren, zeigen selten oder nur leichte Symptome. Da die Erregerausscheidung jedoch nicht vollständig unterbunden wird besteht die Gefahr, dass sich der Feldvirus unter der Impfdecke unbemerkt ausbreiten kann.

Werden bei Ausbruch der Geflügelpest Ausnahmen von diesem Impfverbot erlassen, so hat das den Grund, dass eine Erregerausscheidung bei geimpften Tieren zwar nicht absolut unterbunden wird, jedoch scheiden sie wesentlich weniger Virus aus. Außerdem ist eine deutlich höhere Infektionsdosis, also Virusmenge, notwendig, damit es zur Infektion kommt. Dies soll dann eine weitere Verbreitung erschweren.

Wissenswertes

Der Erreger der Vogelgrippe ist eher Hitze- als Kälteempfindlich. Das hat zur Folge, dass das Virus außerhalb des Körpers beispielsweise bei einer Temperatur von 37 Grad Celsius selbst bei einem Schutz durch organisches Material wie etwa Körpersekrete, Kot oder Fleisch nur etwa 6 Tage überlebensfähig ist. Bei 4 Grad Celsius verlängert sich diese Zeit schon auf 30 – 35 Tage.

Ab einer Temperatur von 70 Grad Celsius wird das Virus inaktiviert. Das bedeutet, dass durchgegarte Eier und Geflügelfleisch bedenkenlos verzehrt werden können. Einfrieren inaktiviert das Virus im Gegensatz dazu jedoch nicht!