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Maßnahmen gegen die Geflügelpest

Inhaltsverzeichnis

Präventivmaßnahmen

In Europa wird ein „Wildvogel-Monitoring“ genanntes Überwachungsprogramm, welches sich vorrangig auf die Beprobung von wild lebenden Enten und Gänsen bezieht, durchgeführt. Zweck ist die Untersuchung des Wildtierbestandes auf den Befall mit Influenzaviren. Diese Untersuchungen stützen sich auf Beringungsstationen, Naturschutzbehörden und Jäger. Außerdem werden beispielsweise flugunfähige Stockenten in Sentinel-Anlagen (Wächteranlagen) gehalten, in die durch regelmäßige Futtergaben frei lebende Wildvögel gelockt werden. Die Stockenten in den Anlagen lassen sich so stets auf einen Influenza-Befall untersuchen.

Weitere Maßnahmen sind die Einrichtung nationaler Frühwarnsysteme in den EU-Staaten, Einfuhrverbote für bestimmte Geflügelprodukte und lebende Tiere aus Drittländern, die Einführung des befristeten Verbots der Freilandhaltung und das Verhindern des illegalen Imports von Geflügel und Geflügelprodukten.

Maßnahmen im Falle eines Ausbruchs

Die Europäische Union setzt bei einem Ausbruch auf den Versuch der sofortigen Ausmerzung des Erregers. Um dies zu erreichen, wird eine Sperrung des Betriebes, in dem ein Ausbruch festgestellt wurde, veranlasst. Weiterhin werden um den Fundort infizierter Tiere Sperr-, Kontroll- und Beobachtungsgebiete eingerichtet. Um eine Übertragung auf andere Tierbestände zu verhindern, wird der gesamte Tierbestand des betroffenen Halters eliminiert und unschädlich beseitigt. Die Zahl der getöteten Tiere ist deshalb stets sehr viel größer als die Anzahl der nachweislich infizierten Tiere. Im Folgenden finden neben Desinfektionsmaßnahmen epidemiologische Untersuchungen statt. Für Geflügel und Geflügelprodukte wird ein Exportverbot verhängt, Reisende werden mitunter auf illegale Einfuhr von Geflügel und Geflügelfleisch kontrolliert.

Die EU gibt bei einem Geflügelpestausbruch in einem Amtsblatt einen Durchführungsbeschluss der Kommission heraus, in dem vermerkt wird, wie zu verfahren ist. Insbesondere werden hier die für den vorliegenden Fall eingerichteten Schutz- und Überwachungszonen genau benannt.

Alle Bestimmungen bezüglich der Geflügelpest sind in der auf Grundlage des Tierseuchengesetzes erlassenen Geflügelpest-Verordnung zu finden.